Der Online-Handel wächst rasant, und viele Händler verkaufen längst nicht mehr nur innerhalb Deutschlands, sondern liefern ihre Produkte auch in andere EU-Länder. Damit geht jedoch eine wichtige steuerliche Frage einher: Ab wann musst du in einem anderen EU-Land Umsatzsteuer abführen?
Hier kommt die sogenannte Lieferschwellenregelung ins Spiel. Diese bestimmt, ab welchem Umsatz du in einem anderen EU-Land steuerpflichtig wirst. Besonders für Unternehmen, die mit JTL-Wawi arbeiten, ist es essenziell, die Lieferschwellen im Blick zu behalten, um steuerliche Probleme zu vermeiden und gleichzeitig von den Funktionen der Software optimal zu profitieren.
Doch wie genau funktionieren die Lieferschwellen? Wie kannst du sie mit JTL-Wawi überwachen und was musst du tun, wenn du eine Schwelle überschreitest? Dieser Artikel gibt dir eine praxisnahe Anleitung zur korrekten Umsetzung in JTL-Wawi.
Bis zum 1. Juli 2021 hatten die einzelnen EU-Länder eigene Lieferschwellen für grenzüberschreitende Verkäufe. Diese lagen zwischen 35.000 € und 100.000 € pro Jahr. Das bedeutete: Solange dein Umsatz in einem bestimmten Land unter der jeweiligen Schwelle blieb, musstest du nur die deutsche Umsatzsteuer berechnen und abführen. Sobald du jedoch die Grenze überschritten hattest, warst du verpflichtet, dich in dem betreffenden Land steuerlich zu registrieren und dort die Umsatzsteuer zu zahlen.
Diese Regelung führte oft zu bürokratischem Aufwand und Unsicherheiten, insbesondere für Online-Händler, die in mehrere EU-Länder lieferten.
Seit dem 1. Juli 2021 gibt es eine einheitliche EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € netto pro Jahr für alle EU-Staaten zusammen. Das bedeutet:
✅ Solange dein gesamter grenzüberschreitender Umsatz innerhalb der EU unter 10.000 € bleibt, berechnest du weiterhin die deutsche Umsatzsteuer (19 % oder 7 %).
✅ Sobald du diese Schwelle überschreitest, musst du die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes anwenden und dort abführen.
💡 Wichtig: Diese Regelung betrifft ausschließlich B2C-Verkäufe (an Privatkunden). Verkäufe an Geschäftskunden (B2B) sind weiterhin nach dem Reverse-Charge-Verfahren steuerfrei, sofern eine gültige USt-IdNr. vorliegt.
Die neue Regelung bringt Vor- und Nachteile mit sich:
Hier kommt JTL-Wawi ins Spiel: Die Software hilft dir, deine Lieferschwellen automatisch zu überwachen und die Umsatzsteuer korrekt zu berechnen.
Mit JTL-Wawi kannst du die Umsätze deiner EU-Verkäufe gezielt verfolgen und die Steuerberechnung entsprechend anpassen. Hier sind die wichtigsten Schritte:
Damit JTL-Wawi automatisch die richtigen Steuersätze anwendet, solltest du deine Steuerregeln individuell anpassen.
💡 Tipp: Wenn du OSS nutzt, kannst du in JTL festlegen, dass die Umsatzsteuer je nach Zielland automatisch angepasst wird.
Damit du nicht versehentlich eine Lieferschwelle überschreitest, ohne es zu bemerken, solltest du regelmäßig prüfen, wie hoch deine Umsätze in den einzelnen Ländern sind.
📌 Möglichkeiten zur Überwachung:
Nach dem Überschreiten der Lieferschwelle musst du sicherstellen, dass:
✅ Die korrekten Mehrwertsteuersätze auf den Rechnungen ausgewiesen werden.
✅ Deine Buchhaltungssoftware die neuen Steuerregelungen übernimmt.
✅ Die Umsatzsteuer in den jeweiligen Ländern pünktlich gemeldet und abgeführt wird.
💡 Wichtig: Falls du JTL-Wawi mit einem Buchhaltungsprogramm wie DATEV verknüpfst, müssen die Steuercodes und Umsatzsteuerkonten entsprechend angepasst werden.
Sobald dein EU-weiter Umsatz die 10.000-€-Grenze überschreitet, musst du die Umsatzsteuer in den jeweiligen Zielländern berechnen und abführen. Das bedeutet nicht nur steuerliche Änderungen, sondern erfordert auch Anpassungen in deiner JTL-Wawi-Konfiguration und deiner Buchhaltung.
Viele Online-Händler unterschätzen die Auswirkungen einer überschrittenen Lieferschwelle und handeln erst, wenn das Finanzamt nachfragt. Das kann zu Nachzahlungen oder sogar Strafen führen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit den erforderlichen Schritten auseinanderzusetzen.
Sobald du die Lieferschwelle überschreitest, hast du zwei Optionen:
Hier meldest du dich direkt bei der Steuerbehörde des jeweiligen EU-Landes an und erhältst dort eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
🔹 Vorteile:
✅ Direkte Abwicklung der Steuer mit der jeweiligen Finanzbehörde.
✅ Keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren für eine zentrale Meldung.
🔹 Nachteile:
❌ Falls du in mehrere Länder verkaufst, kann es sehr aufwendig sein, dich in jedem einzelnen Land zu registrieren.
❌ Unterschiedliche Meldefristen und Steuerregelungen in jedem EU-Staat.
Für Händler, die nur in wenige EU-Länder liefern, kann diese Option sinnvoll sein. Doch wenn du deine Waren in mehrere Länder versendest, kann die zweite Option praktikabler sein.
Seit 2021 gibt es den One-Stop-Shop (OSS), mit dem du deine gesamten EU-Umsätze zentral über das deutsche Finanzamt meldest.
📌 So funktioniert OSS:
🔹 Vorteile:
✅ Kein separates Finanzamt in jedem Land nötig.
✅ Weniger Bürokratie, da die Steuer nur einmal zentral gemeldet wird.
✅ JTL-Wawi kann so eingestellt werden, dass die Umsatzsteuer automatisch korrekt berechnet wird.
🔹 Nachteile:
❌ OSS gilt nur für Warenlieferungen an Privatkunden (B2C) – für B2B-Verkäufe musst du andere Regeln beachten.
❌ Erfordert eine korrekte Buchhaltung, um alle Steuerdaten exakt zu übermitteln.
💡 Tipp: Falls du noch nicht sicher bist, ob du OSS nutzen solltest, sprich mit einem Steuerberater. Für viele Online-Händler lohnt sich der Wechsel!
Nachdem du eine Lieferschwelle überschritten hast, muss JTL-Wawi die richtige Umsatzsteuer berechnen und ausweisen.
Admin > Steuern
Damit JTL-Wawi die korrekten Mehrwertsteuersätze auf Rechnungen anzeigt, musst du deine Artikelverwaltung anpassen:
👀 Tipp: Falls du viele Produkte hast, kannst du eine Massenänderung durchführen, um nicht jeden Artikel einzeln bearbeiten zu müssen.
💡 Wichtig: Falls du JTL-Shop nutzt, solltest du auch dort die Steuersätze in den Einstellungen anpassen.
🚨 Fehler 1: Lieferschwellen nicht regelmäßig überwachen
➡ Lösung: Nutze die JTL-Wawi-Berichte, um deine EU-Umsätze im Blick zu behalten.
🚨 Fehler 2: OSS nicht rechtzeitig beantragt
➡ Lösung: Falls du merkst, dass du bald die 10.000-€-Grenze erreichst, registriere dich frühzeitig beim OSS-Verfahren.
🚨 Fehler 3: Falsche Umsatzsteuer auf Rechnungen
➡ Lösung: Überprüfe deine JTL-Wawi-Steuereinstellungen, um sicherzustellen, dass die korrekten Steuersätze angewendet werden.
🚨 Fehler 4: Umsatzsteuer nicht rechtzeitig abgeführt
➡ Lösung: Setze automatische Erinnerungen für die Steuererklärung – sowohl für OSS als auch für direkte Steueranmeldungen in anderen Ländern.
Für Online-Händler, die international verkaufen, sind Lieferschwellen ein entscheidender Faktor für die richtige Umsatzsteuerberechnung. Mit JTL-Wawi kannst du deine Umsätze pro Land überwachen und die Umsatzsteuer automatisch anpassen, sobald du die 10.000-€-Grenze überschreitest.
🔹 Das Wichtigste in Kürze:
✔ Lieferschwellen im Blick behalten: Nutze die Berichte in JTL-Wawi, um deine EU-Umsätze zu überwachen.
✔ OSS oder lokale Registrierung: Entscheide, ob du dich direkt im Zielland anmeldest oder das OSS-Verfahren nutzt.
✔ Steuereinstellungen in JTL-Wawi aktualisieren: Stelle sicher, dass alle Mehrwertsteuersätze korrekt hinterlegt sind.
✔ Rechnungen und Buchhaltung synchronisieren: Prüfe, ob alle steuerlichen Änderungen in JTL-Wawi korrekt umgesetzt wurden.
Mit diesen Maßnahmen stellst du sicher, dass du steuerrechtlich auf der sicheren Seite bist und keine unnötigen Probleme bekommst.
Falls du regelmäßig in mehrere EU-Länder lieferst, solltest du die Einstellungen in JTL-Wawi optimieren und rechtzeitig handeln, bevor du eine Schwelle überschreitest. So bleibst du stets compliant und kannst dich auf das Wachstum deines Geschäfts konzentrieren! 🚀